Die Interessensbekundungen an der Gründung einer Sozialliberalen Partei sind über Erwarten groß. Und da nun die Themen-Debatte nach der "Themensammlung" früher als erwartet entbrannt ist, entnehmen Sie bitte alles weitere vorläufig dem Forum, das seit 20. Jänner online ist. Um allfälligen Irrtümern vorzubeugen: dieses Projekt soll einen Beitrag zur österreichischen "Zivilgesellschaft" leisten und hat nichts mit anderen österreichischen Parteien, Kammern, Verbänden etc. zu tun. Sie werden hier demnächst programmatische Texte vorfinden, die in Diskussion sind und auch auf Ihren Input warten.
Die "Themensammlung", die bisher hier zu finden war, ist mittlerweile überholt: einige Themen waren grundsätzlicher Natur, andere wieder rein kommunaler Natur und andere wieder nur auf bestimmte Interessensgruppen zugeschnitten. Diesen unbefriedigenden Themen-Mix beenden wir nun und ersuchen um Kenntnisnahme der demnächst unten stehenden Hinweise.
Die
intensiven Debatten in den letzten Wochen haben zwei eindeutige
programmatische Schwerpunkte ergeben:
Demokratiereform
insbesondere Transparenz in der öffentlichen Verwaltung
(Offenlegung von Verwaltungsabläufen, öffentlichn Gehältern usw.),
Wahlrechtsreform (um den vielzitierten "Wählerwillen" besser
gerecht zu werden, also Abschaffung prozentueller Hürden, Stimmensplitting,
Zweitstimmen usw.), Sichtung des österreichischen Rechtsbestandes, vereinfachter
zentraler Zugang zu Rechtsinformation usw.
und
Sozialpolitik
insbesondere den Erhalt des österreichischen
Sozialstaates, die existenzsichernde Grundsicherung und quasi als Utopie bzw.
Fernziel die Einführung des Grundeinkommens als Grundlage der ökonomischen
Befreiung des Individuums
Im Anschluss finden Sie hier einige der Themen, die bislang in den Debatten angesprochen wurden
Demokratiereform
Wahlrecht:
Das ist die "Haupthürde" zur Demokratiereform in Österreich.
Denn nur ein "Mehr" an Fraktionen (Parteien) im österreichischen
Parlament garantiert für ein "Mehr" an Kontrolle, Diskussion
und Informationstransfer. Dafür gibt es drei Wege:
Die demokratiepolitisch bedenklichen Hürden auf Landes- und Bundesebene
sollen ersatzlos gestrichen werden (derzeit 4% auf Bundesebene, 5% im Land Wien,
10% im Land Kärnten), um dem tatsächlichen "Wählerwillen"
gerecht zu werden. D.h., dass eine politische Partei ein Mandat erhält,
sobald sie genügend Stimmen für EIN Mandat erhält, und nicht
erst nach Erreichen eines "Grundmandates" bzw. nach Überspringen
einer willkürlich festgesetzten Hürde. Auf diese Weise fielen weitaus
weniger, verächtlich "Reststimmen" genannten Stimmen an, die
entgegen dem Wählerwillen auf Parteien verteilt werden, die von ebendiesen
"ReststimmenwählerInnen" gar nicht gewählt wurden.
Diese
"Hürden" sollen verfassungsrechtlich im Hinblick auf das "demokratische
Prinzip" der österreichischen Verfassung geprüft werden.
Alternativ (als weniger drastisches Modell) wäre folgendes System vorstellbar:
WählerInnenn "kreuzen" die Partei ihrer Präferenz an und
"kreuzen" in einer zweiten Spalte die Partei an, die - sollte die
Partei ihrer ersten Wahl kein "Grundmandat" erringen oder an der "Hürde"
scheitern - ihre Stimme erhalten soll; leere "Zweitstimmenfelder"
werden als ungültig ("weiss") gezählt. Damit wäre keine
Stimme mehr "verloren" oder "vergeudet" und so manches unredliches
Wahlkampfargument erledigt, kleine Parteien erhielten deshalb tatsächlich
die Stimmen der SympathisantInnen und das umständliche (wählerInnenverhöhnende)
Reststimmenverfahren würde endlich der Vergangenheit angehören.
Das
dritte
Modell wäre die Gewichtung der Stimme (Beispiel: man kann entweder 100%
seiner Stimme einer Partei geben, oder alternativ beispielsweise 50% einer Partei,
40% einer weiteren und 10% einer Dritten geben; ein ähnliches Modell existiert
in Australien). Letzteres würde das Auszählen zwar erschweren, entpräche
aber insoferne dem "WählerInnenwillen", da u.a. sogar Koalitionspräferenzen
erkennbar werden.
Mit einer chaotischen Zersplitterung der Parteienlandschaft ist in Österreich
nicht zu rechnen, bedenkt man die hohe parteipolitische Bindungen (als Vergleichsland
dient Finnland, das OHNE "Hürden" auskommt und 9 Parlamentsparteien
hat, von denen nur 2 Parteien mit 1% und 1,1% und jeweils 1 Mandat die österreichische
"Hürde" nicht geschafft hätten, aber gerade durch das Fehlen
dieser "demokratischen Hürden" gewählt wurden und somit
zur Zufriedenheit der finnischen Wählerschaft beitragen). Die politische
Partizipation würde wohl steigen, da die "Chancen" (!) steigen.
Verlierer
dieser Wahlrechtsreform wären die traditionellen Parteien, die gegebenenfalls
einige ihrer Mandate und Parteienfördergelder an politische Mitbewerber
abgeben müssten. Ausserdem säßen ihnen einige "Läuse
im Pelz": Die KPÖ könnte sich wieder am linken Rand der SPÖ
einfinden, einige unentwegte Sozialliberale und mainstream-Liberale würden
die Mitte für sich beanspruchen und am rechten Rand säße neben
der FPÖ vielleicht auch ein Baumeister...
Demokratiereform
Gesetzesflut:
In Österreich werden Tag für Tag neue Gesetze, Gesetzesnovellen usw. erlassen, im Gegenzug aber unzeitgemäße Regelungen selten aufgehoben; durch die zahlreichen Novellierungen werden Gesetzestexte wegen der Streichungen und Querverweise für diejenigen Menschen fast unlesbar, deren Leben durch ebendiese Gesetze reglementiert wird. Deshalb soll sich eine juristische Kommission damit befassen, das gesamte Bundesrecht zu sichten. Die Vorgabe ist, etwa 50% überflüssiges, dupliziertes, widersprüchliches, unzeitgemäßes, totes, ideologisch einseitiges Recht usw. aus dem Bundesrecht zu entfernen und danach das gesamte Bundesrecht neu zu verlautbaren. Dieser Vorgang wird sich evolutionär entwickeln und der Zeithorizont wäre eine ganze Legislaturperiode oder länger je nachdem wie sich die damit verbundene parlamentarische Debatte entwickelt.
Demokratiereform
"Ausländer"wahlrecht:
Jede/r, die/der in Österreich ihren/seinen Lebensmittelpunkt hat, ist aktiv wahlberechtigt; auf kommunaler (bezirks) und Landesebene auch passiv wahlberechtigt. Letzteres ist dahingehend zu überlegen, ob der österreichische Föderalismus überhaupt noch zeitgemäß ist und somit die Landesebene zu überdenken ist.
Demokratiereform
Europäische Union:
Ja
zur europäischen Integration, aber nur unter der Bedingung weiterer Demokratisierung.
D.h., dass sich das Europäische Parlament zu einem "Bundesparlament"
entwickelt, dem eine "Europäische Regierung" verantwortlich ist,
die "Europäische Kommission" soll die Rolle einer Exekutive ("Ministerien")
erfüllen. Die Zuständigkeiten der "Europäischen Regierung"
wären zu definieren, da die historischen Verschiedenheiten der einzelnen
konstituierenden Einheiten Europas zu berücksichtigen sind; ua. Österreichs
Neutralität.
Demokratiereform
Neutralität:
Österreich hat die "Gnade der Geografie"... und der Größe (oder sollen wir Kleinheit sagen?). Jedenfalls besteht für unser Land kein Bedarf, einem Militärbündnis beizutreten. Also soll die österreichische Neutralität gewahrt bleiben. Aktivitäten des Bundeskanzleramtes und des Aussenministeriums in Richtung NATO-Kompabilität Österreichs sollen eingestellt werden; die Teilnahme österreichischer Militärs an "NATO-Partnership for Peace" Aktivitäten u.a. in en USA sollen unterbleiben. Als "Solidarbeitrag" zu einer allfälligen "europäischen Verteidigungspolitik" ("gegen wen?" wäre zu fragen), soll Österreich eine erstklassig ausgestattete Zivil-/Katastrophenschutztruppe auf Basis der bestehenden Expertise aufbauen, die international (UNO) eingesetzt werden kann.
Demokratiereform
Kirche:
ALLE
Kirchen sind gleichzustellen, keine zu bevorzugen und sie alle als (gemeinnützige)
Vereine anzuerkennen und zu behandeln soferne sie sich als Vereine konstituieren
wollen. Das Kultusamt im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur ist dieser Logik folgend aufzulösen. "Kirchensteuern"
sind von den jeweiligen in Vereinsform organisierten Kirchen als "Mitgliedsbeitrag"
selbst einzuheben. Die verschiedenen kirchlichen Institutionen das betrifft
in Österreich naturgemäß v.a. katholische Einrichtungen
haben grundsätzlich selbst für ihre Finanzierung zu sorgen. Sinngemäß
gilt dies auch für den Erhalt von Immobilien, also auch Kirchen, sofern
für diese nicht hinsichtlich ihrer Erhaltung Sonderregelungen bestehen.
Öffentliche Subventionen sind selbstverständlich möglich, wenn
ein öffentliches Interesse an der jeweiligen Institution besteht (Kindergärten,
Schulen, Spitäler, Baudenkmäler). Die Kündigung des Staatsvertrags
zwischen der Republik Österreich und dem Vatikan ist von der Bundesregierung
zu avisieren.
Falls eine "Kultursteuer" (ähnlich wie in Italien) eingeführt
wird, steht es der/dem Steuerpflichtigen natürlich frei, ihren/seinen Beitrag
einer Kirche ihrer/seiner Wahl zukommen zu lassen. Diese "Kulturssteuer"
wird etwa in der Höhe des (katholischen) Kirchenbeitrages von jedem/r Steuerpflichtigen
eingehoben und kann von der/dem Steuerpflichtigen einer (gemeinnützigen)
Organisation gewidmet werden, also den sozialdemokratischen Kinderfreunden,
der katholischen Kirche oder einer freien Theatergruppe...
Sozial-
und Wirtschaftspolitik
Ladenschließungszeiten:
Dieses
Thema wird in Österreich nicht als sachliches also wirtschafts-
und arbeitszeitrechtliches zu lösendes Problem betrachtet, sondern
als ideologischer Grabenkampf, der 2001 auf einen neunfachen Grabenkampf ausgeweitet
wurde (durch die unnötige "Verländerung"). Tatsächlich
existieren weltweit liberalere Öffnungszeiten als in Österreich. Von
London bis Tokio halten spät am Abend in der Regel kleinere Lebensmittelläden
offen. In der österreichischen Debatte wird aber von der in dieser Frage
ideologisch repressiven Seite (insbesondere Kirche, Gewerkschaft, Teile der
Sozialdemokratie, der Christdemokraten und der Grünen) entgegen jede europäische
Erfahrung "argumentiert", dass liberale Öffnungszeiten v.a. Großkaufhäuser
bevorteilen würden. Tatsächlich käme es wie auch in den
meisten anderen europäischen Städten höchstwahrscheinlich
nur zu einer Verschiebung der Öffnungszeiten. In der internationalen Kongress-
und Tourismusstadt Wien ist es beispielsweise unverständlich, dass etwa
im Stadtzentrum Boutiquen etc. zwar in der Morgendämmerung öffnen
dürfen ist das etwa familienfreundlich? aber dann, wenn Touristen
und Konferenzteilnehmer Zeit haben also am Abend bis 22 Uhr schon
vor 20 Uhr zugesperrt werden muss. Im Falle einer "Liberalisierung"
würden spät in der Nacht (nach 22 Uhr) wohl nur wenige kleine "Night
Spots" offen halten, die (wenn überhaupt) einige Hundert "Jobs"
etwa für StudentInnen schaffen. Beispiele für "liberale"
Öffnungszeiten gibt es hierzulande schon: Sonntagsöffnung von Bäckereien
("Anker" flächendeckend in Wien) oder die off-peak Öffnungszeiten
Nachts und an Feiertagen der "Holland Blumenmärk(t)e"; auch der
Andrang auf die wenigen Läden mit "Bahnhofskonzessionen" zeigt,
dass Bedarf besteht.
Wesentlich ist aber, effektive Sozialgesetze parallel zu europäisch-normalen
LadenÖFFNUNGSzeiten einzuhalten. Sogar seitens des grünen Bundesspreches
Van der Bellen wurden Anfang April 2001 (im "Falter"-Interview) Vorstösse
hinsichtlich liberalerer Öffnungszeiten gemacht. Immerhin ein Hoffnungsschimmer,
dass die "ideologische Front" zu bröckeln beginnt...
Sozial-
und Wirtschaftspolitik
Gaststätten, Restaurants, Marktstände:
Die unterschiedlichen Sperrzeiten und widersinnigen (Wiener) Verkaufsver- bzw.
gebote sind ersatzlos zu streichen (an gewissen Marktständen darf
zwar Bier verkauft werden, aber nur an einer Stelle des Geschäfts, Wehe
dem Marktstandler, wenn er sein Fass 2 Meter entfernt anschlägt... Marktlokale
am Naschmarkt dürfen bis 22 Uhr offenhalten, am Karmelitermarkt wird schon
einige Stunden früher per Verordnung zugesperrt...)
Sozial-
und Wirtschaftspolitik
Gewerbeordnung:
Um
das österreichische Wirtschaftsleben zu beleben, soll die Gewerbeordnung
bis auf wenige Gewerbe, bei denen eine Gefahr für "Leib und
Leben" besteht aufgehoben werden. Unternehmensgründungen sollen
von jeder/m leicht möglich sein (ohne "Konzessionen", "Befähigungsnachweise"
etc.). Das würde bewirken, dass ein/e UnternehmerIn mehere Dienstleistungen
aus einer Hand anbieten kann (derzeit nur Groß- und Größtunternehmen
möglich) und weniger Menschen in die Arbeitslosigkeit bzw. in eine unerwünschte
"Lohnabhängigkeit" gezwungen werden. UnternehmerInnen, die eine
"Konzession" od. ein ähnliches Dokument besitzen bzw. erwerben
wollen, könnten damit eine Art "Gütesiegel" zuerkannt bekommen,
das eventuell verpflichtend für öffentliche Aufträge ist (sofern
so eine Regelung mit europäischem Recht kompatibel ist).
Die im Jänner 2002 vorgestellte Reform der Gewerbeordnung enthält
nachwievor Skurrilitäten: ein Mittelalterhistoriker darf in Zukunft ein
Speiselokal führen , während eine Einzelhandelskauffrau das aber erst
nach einer entsprechenden Prüfung - Achtung: die Prüfer der "Kammer"
verdinen dabei! - darf... (der akademische Grad zählt - warum kann keine/r
erklären...)
Sozial- und Wirtschaftspolitik
Grundsicherung:
Das Konzept "von vorgestern" (Bundeskanzler Schüssel in gewohnt
überheblicher Art), das in die gegenwärtigen politische Debatte vom
Liberalen Forum eingebracht wurde, in ähnlicher Form seit längerer
Zeit von den Grünen unterstützt wird und nun (April 2001) auch von
der SPÖ verfochten wird (??), soll umgesetzt werden. Die Argumente dafür
- von katholischen bis hin zu sozialistischen kreisen sind so zahlreich, dass
eine Aufzählung unterbleibt (s. "links"-Seite). Bedenklich ist
allerdings, dass keine politische Gruppe die "Grundsicherung" zum
Hauptziel ihrer sozialpolitischen Agitation gemacht hat. Das ist zwar im Land
der "Tüchtigen und Anständigen" nachvollziehbar, aber keinesfalls
zu begrüßen. Insoferne treten die Sozialliberalen für die Einführung
einer existenzsichernden Grundsicherung ein und betrachten als "utopisches
Fernziel" das "Grundeinkommen".
Demokratiereform
Öffentliche Gehälter:
Öffentliche Gehälter sind - ab einer gewissen Höhe (etwa EURO
5.000,- netto/Monat) in öffentlich abrufbaren (online) Listen zu veröffentlichen.
Dies soll für Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen gelten.
Die Namen sowohl von MitarbeiterInnen, die nach einem öffentlichen Schema
bezahlt werden (etwa Beamte), als auch von solchen, die mit diversen Sonderverträgen,
Leihverträgen etc. vom Steuerzahler ein Gehalt beziehen (beispielsweise
MitarbeiterInnen, die in einem Ministerbüro arbeiten) sind samt dem dazugehörenden
Brutto/Nettogehalt für jede/n einsehbar zu veröffentlichen. Diese
Regelung könnte sich u.U. auch auf alle Unternehmen, Organisationen usw.
erstrecken, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.
Diese Regelung würde nicht "Neid schüren" (das typisch österreichische
Argument gegen Transparenz im öffentlichen Bereich; auch "Datenschutz"
wird desöfteren vorgeschoben, obwohl Gesetze diese Gehälter größtenteils
normieren), als vielmehr jedem/r ArbeitnehmerIn eine klare Richtlinie über
den "Wert" ihrer/seiner Arbeit geben und z.B. seltsame "Leihverträge"
mit exorbitanten Gehältern verhindern, die zur Quersubventionierung der
"verleihenden" Organisation missbraucht werden können. Ähnliche
Regelung existieren beispielsweise in Norwegen oder Kanada.
Demokratiereform
Öffentliche Verwaltung:
Jeder Aktenvorgang soll für jeden Staatsbürger jederzeit einsehbar
sein (online). Bei vertraulichen Verwaltungsabläufen sollen die jeweiligen
Akten, Dokumente etc. nach einer festzulegenden Zeit nach der Erledigung des
Vorgangs öffentlich (online) zugänglich gemacht werden. Eventuell
sollten Mechanismen gefunden werden, StaatsbürgerInnen in die Kontrolle
staatlicher Verwaltungsabläufe einzubinden (JournalistInnen, Los...).
Demokratiereform
Zugang zu Rechtsdatenbanken:
Rechtsdatenbanken
sollen kostenfrei jedem/r StaatsbürgerIn zugänglich bleiben (RIS),
Grund- und Firmenbuch soll ebenfalls via WWW kostenfrei einsehbar sein (derzeit
kostenpflichtig), da die Einrichtung und Verwaltung dieser Datenbanken vom Steuerzahler
bezahlt wird und die dort gespeicherten Daten für jeden/r StaatsbürgerIn
bzw. Menschen, der sich in Österreich aufhält, bindendes Recht darstellen.
Sozial-
und Wirtschaftspolitik
Familienrecht:
Eingetragene Lebensgemeinschaften sollen für heterosexuelle und homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich ermöglicht werden und in wesentlichen Bereichen der Ehe gleichgestellt werden, insbesondere im Erbrecht, Wohnrecht, Zivilrecht, Strafrechtrecht und Familienrecht (gemeinsame Obsorge für eigene bzw. adoptierte Kinder in heterosexuellen UND homosexuellen Beziehungen als RECHT und nicht als Entscheidung des Gerichts, wie derzeit für heterosexuelle Lebensgemeinschaften bzw. durch den Formalakt der Eheschließung vor Standesbeamten und Geistlichen; Homosexuelle sind überhaupt davon ausgeschlossen, Kinder zu adoptieren dieses Recht wurde im April 2001 beispielsweise niederländischen Homosexuellen eingeräumt; in Skandinavien wird ähnlich liberal verfahren).
Sozial-
und Wirtschaftspolitik
Drogen:
Die österreichische Drogenpolitik soll dem europäischen Trend angepasst
werden. Schweizerische, niederländische, portugiesische u.a. Modelle sind
beispielgebend. Ein "Mehr" an Repression für Drogenkonsumenten
bzw. Drogenhändler schafft nur ein "mehr" an Marktanteilen für
Drogenhändler, die Gefängniswirtschaft, Sicherheitskräfte und
Politiker, die die persönliche Freiheit von StaatsbürgerInnen einschränken
wollen.
Demokratiereform
Gesetzeswerdung:
Die Einbindung interessierter BürgerInnen in den Gesetzwerdungsprozess wäre als direktdemokratisches Modell zu überlegen (analog den Geschworenen im Strafprozess)