Die Zweite Aufklärung – Politik jenseits von "Links" und "Rechts"
Ein Beitrag zur sozialliberalen Programmdebatte – 1. einleitende Worte von Stephan Neuhäuser



Im April 2002 zitierte "Le Monde Diplomatique" Silvio Berlusconi mit den Worten "Wenn ich mich neuerdings fürs politische Leben interessiere, dann deshalb, weil ich weiter als Unternehmenschef tätig sein will" und bezeichnet ihn als "die Inkarnation des erfolgreichen Kommunikationsunternehmers", der "über die traditionellen Parteien und den Nationalstaat triumphiert." (Le Monde Diplomatique 4/2002, "Das große Umbauen")

Tatsächlich scheint der Trend auch hierzulande in Richtung "Großer Umbau" zu gehen. "Privatisierungen", "Ausgliederungen" und die sorgsame, oft einseitige Bedachtnahme der Regierung – nicht erst seit "schwarz-blau"! – auf Interessen von Wirtschaft und Industrie wirken beunruhigend. "Wir können doch den Staat nicht in GmbHs auflösen" kritisierte am 10. Mai 2002 der Verfassungsjurist an der Wirtschaftsuniversität Wien Heinz Peter Rill die österreichische Bundesregierung anlässlich Tagung der Österreichischen Juristenkommission.

Cui bono? Wem nutzen denn Regelungen wie das österreichische Stiftungsrecht; die Saisonnierregelung; die seltsamen Aufenthaltsgenehmigungen für "Tänzerinnen", die in österreichischen Gogo-Bars in leibeigenschaftsähnliche Verhältnisse gezwungen werden, wem nutzt die Privatisierung kultureller Einrichtungen, die Kunst zum ausschließlich elitären Ereignis macht, die schleichende Privatisierung von Bildung (Privatuniversitäten, private Träger für Fachhochschulen), die Privatisierung des öffentlichen Verkehrs (man blicke bloß nach England) und Elementen staatlicher Verwaltung mittels "Ausgliederung" usw.?

Sehr emotional bringt das der portugiesische Literaturnobelpreisträger und bekennende Kommunist José Saramago auf den Punkt:

"Und als hätten wir keine Augen im Kopf, bemerken wir nicht, dass unsere Regierungen, jene, die wir letzten Endes zum Besseren oder Schlechteren gewählt haben, für die also in erster Linie wir verantwortlich sind, Tag für Tag mehr zu den 'Politkommissaren' der Wirtschaft werden, deren eigentliche Aufgabe darin besteht, der Wirtschaft genehme Gesetze auszuarbeiten. Diese Gesetze werden dann, in öffentlichen oder privaten Werbekampagnen mundgerecht aufbereitet, auf dem sozialen Markt eingeführt, ohne dass sie allzu viel Protest ernten, außer bei gewissen ewig unzufriedenen Randgruppen." (Rede gehalten am 19. Jänner 2002 in Paris vor 6000 "Globalisierungsgegnern" und im Februar anläßlich des Weltsozialforums in Porto Allegre, Brasilien, verlesen)

Saramagos Worte könnten, wenngleich weniger emotional, aus dem Munde des liberalen Walter Eucken stammen, dem der folgende Text gewidmet ist. Eucken gilt zwar als einer der "Väter der sozialen Marktwirtschaft"; es ging ihm allerdings um ein "machtminimiertes" Wirtschaftssystem frei von Konzernmacht. Schon in den ausgehenden 1940er und frühen 1950er Jahren erkannte er, dass sich wachsende Wirtschaftsmacht in politische Macht entwickelt, und so die Verfassungen der demokratischen Rechtsstaaten untergräbt. Sein Konzept der "Wettbewerbsordnung", "Ordnungspolitik" bzw. des "Ordoliberalismus" weist den Weg weg von punktuellen, rein ökonomischen Reformen hin zu einer anderen Wirtschaftsordnung, um demokratische und wirtschaftliche Freiheit für alle Menschen zu ermöglichen.

Unten stehender Text wurde uns freundlicherweise vom Autor Walter Oswalt zur Verfügung gestellt. Der Text wurde 1999 im LIT-Verlag Münster veröffentlicht ("Ordnungspolitik von Walter Eucken", Walter Eucken Archiv – Reihe Zweite Aufklärung). ×

 

Ein Beitrag zur sozialliberalen Programmdebatte – 2. Was ist Ordnungspolitik?
von Walter Oswalt

Wie kann verhindert werden, dass durch Wirtschaftsmacht Demokratie und Rechtsstaat funktionsunfähig gemacht werden? Wie lässt sich Massenarbeitslosigkeit und Armut bekämpfen, in der der größte Teil der Menschheit lebt? Wie muss Wirtschaft umgebaut werden, damit die Zerstörung der ökologischen Lebensgrundlagen aufgehalten werden kann?

Das von Walter Eucken in den dreißiger und vierziger Jahren entwickelte Konzept der "Ordnungspolitik" hält ein großes – bisher fast ungenutztes – Potential an Lösungsansätzen für die Probleme der globalisierten Weltwirtschaft bereit. Der Hauptgrund für diese Aktualität nach über fünfzig Jahren ist: Der in Freiburg und im Exil in den dreißiger und vierziger Jahren entwickelte Ordoliberalismus stellt genau das in den Mittelpunkt der Forschung, was bis heute "das große schwarze Loch der orthodoxen Nationalökonomie" (J.K. Galbraith) ist: das Machtproblem. Eucken stellte sich die Frage, wie wirtschaftliche Macht analysiert und wie sie bekämpft werden kann. Seine Antwort auf die erste Frage ist die "Ordnungstheorie" ("Grundlagen der Nationalökonomie", Jena 1940). Seine Antwort auf die zweite Frage ist die "Ordnungspolitik" ("Grundsätze der Wirtschaftspolitik", Tübingen 1951).

Die Debatte über die Globalisierung und die Transformation der Wirtschaftsordnungen in Osteuropa und Asien hat die Aufmerksamkeit für das ordoliberale Denken geweckt. Der auf Eucken zurückgehende wirtschaftspolitische Grundbegriff "Ordnungspolitik" erlebt – obwohl kaum verstanden und ständig missinterpretiert – eine neue Konjunktur. Seit einigen Jahren wächst das Interesse am Ordoliberalismus vor allem in denjenigen Ländern, in denen die Folgen von Wirtschaftsmacht am unmittelbarsten gespürt werden. In den letzten Jahren sind in Russisch, Chinesisch, Portugiesisch, Koreanisch Übersetzungen der Hauptwerke von Walter Eucken erschienen.
Was das Konzept der "Ordnungspolitik" tatsächlich bedeutet, wurde bisher systematisch durch Wirtschaftspolitik und Wirtschaftswissenschaften verstellt. Seit Ludwig Erhard haben sich Wirtschaftspolitiker aller Bundesregierungen, aber auch ein wichtiger Teil der Ökonomen in Deutschland, immer wieder auf Walter Eucken und die von ihm mitbegründete Freiburger Schule berufen, um den Status quo des Wirtschaftssystems zu legitimieren. So wird Eucken als der "maßgebende wissenschaftliche Verfechter der sozialen Marktwirtschaft" (Erhard) bezeichnet.
Die Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schrieb über die Wirkung Walter Euckens: "Die soziale Marktwirtschaft, die ihm vorschwebte, wurde in der Bundesrepublik Wirklichkeit." Das ist falsch. Eucken strebte ein anderes Wirtschaftssystem an, als das, was in Deutschland realisiert wurde. Wären seine Vorschläge realisiert worden, eine andere Republik wäre entstanden.

Da Eucken und seine Kollegen zu den wenigen nichtsozialistischen Wirtschaftswissenschaftlern gehörten, die gegen den NS-Staat opponierten, lag es nahe, den Ordoliberalismus von Anfang an wirtschaftspolitisch in Anspruch zu nehmen. Während Eucken und seine Freunde einerseits als geistige Wegbereiter der sozialen Marktwirtschaft gefeiert werden, gibt es andererseits ein fundamentales Desinteresse, sobald es tatsächlich um die konkreten Konzepte geht, die die Ordoliberalen für den Neuanfang nach 1945 entwickelt haben. Walter Eucken hatte für die Alliierten und die neue Bundesregierung Politikvorschläge erarbeitet und Gutachten verfasst. Diese Gutachten haben 50 Jahre in den Archiven gelegen, ohne auf Interesse bei Wirtschaftspolitikern oder Wirtschaftswissenschaftlern gestoßen zu sein. In diesem Band werden drei der bisher vergessenen Gutachten publiziert. In der Folge wird eine kritische Gesamtausgabe aller Gutachten erscheinen.

Das wirtschaftspolitische Konzept

Das Desinteresse der herrschenden Wirtschaftspolitik und der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute am harten Kern des ordoliberalen Programms wird verständlich, wenn man die Gutachten liest. Eucken zieht aus der Erfahrung, dass die Großkonzerne das ökonomische Rückgrat des NS-Staats wurden, den Schluss, dass diese Machtgebilde mit einer freien Gesellschaft unvereinbar sind. Während heute fast alle Kritiker der Globalisierung Wirtschaftsmacht zwar kontrollieren wollen, ihre Existenz selbst aber nicht in Frage stellen, will Eucken die Entstehungsvoraussetzungen von Großkonzernen direkt bekämpfen. Eucken fordert: "Es sind also nicht sogenannte Missbräuche wirtschaftlicher macht zu bekämpfen, sondern wirtschaftliche Macht selbst" (W. Eucken, "Konzernentflechtung und Kartellauflösung" – Gutachten des Comité d'Etudes Economiques, Freiburg 1947). Um dies zu erreichen, sind nach Eucken nicht punktuelle Reformen, sondern eine neue Wirtschaftsordnung notwendig.

In seinem Grundsatzpapier vom Januar 1946 stellt Eucken fest: "Die Lenkungsmethoden der freien Wirtschaft und der Zentralverwaltungswirtschaft sind gescheitert. Das ist das wichtigste Ergebnis der neuesten Wirtschaftsgeschichte... 'Kapitalismus' und 'Sozialismus' bekämpfen sich in der Doktrin; de facto gehen sie ineinander über." (W. Eucken, "Über die Gesamtrichtung der Wirtschaftspolitik", Freiburg 1946) Wie kommt Eucken zu dieser Aussage?

Euckens Machtanalyse zeigt, dass die "freie" Marktwirtschaft für die meisten Menschen gar nicht frei ist. Dadurch, dass unter dem Etikett "Freiheit des Marktes" Konzerne in fast allen Bereichen der Politik begünstigt werden, entstehen immer größere Machtkonzentrationen. Die Folge: Wirtschaftliche Interessengruppen kontrollieren Märkte, indem sie durch Kartelle, Fusionen, Verflechtungen, Dumpingpreise, Marktsperren u.s.w. die Freiheit des Marktes beschränken. Gleichzeitig werden sie in die Lage versetzt, Demokratie und Rechtsstaat umzufunktionieren und außer Kraft zu setzen. An die Stelle der Konsumentenentscheidung auf den Märkten tritt eine unkontrollierbare Verflechtung von ökonomischer und staatlicher Herrschaft. Jede neue Machtkonzentration auf den Märkten führt nach Eucken dadurch einen weiteren Schritt in Richtung der Unfreiheit und Ineffizienz der Planwirtschaft.
Ganz im Gegensatz zur heute gängigen Wirtschaftspolitik gleich welcher Couleur steht deshalb Euckens "Erster Grundsatz: Die Politik des Staates sollte darauf gerichtet sein, wirtschaftliche Machtgruppen aufzulösen oder ihre Funktionen zu begrenzen." (W. Eucken, "Grundsätze der Wirtschaftspolitik", 6. Auflage, Tübingen 1990, S. 334). das ist nur möglich durch eine politische Grundentscheidung für eine machtminimierte Marktwirtschaft. Es geht für Eucken dabei um eine konstitutionelle Weichenstellung, die genauso grundlegend ist, wie die Wahl der Regierungsform. Genauso, wie für die demokratische Freiheit im Staat das Schlüsselverfahren das gleiche Wahlrecht für alle ist, so sind machtminimierte Wettbewerbsmärkte das Grundprinzip der individuellen Freiheit für alle im Wirtschaftssystem.
Entfremdung und Ausbeutung durch den "Kapitalismus" sind für Eucken nicht, wie Marxisten meinten, eine Folge von zu viel Leistungskonkurrenz, sondern – unter anderem – ein Ergebnis von zu wenig Leistungskonkurrenz. Leistungskonkurrenz kann sich nur dann durchsetzen, wenn alle anderen Arten der Konkurrenz staatlich und gesellschaftlich verhindert werden. Während das Strafrecht und die Kultur der menschlichen Umgangsformen den Wettbewerb nach dem Prinzip der körperlichen Überlegenheit ausschließen sollen, verhindert die Wettbewerbsordnung zusätzlich den Konkurrenzkampf um wirtschaftliche Macht, sowie den Wettkampf um den größten Einfluss auf die Regierung.

Zwei Hauptziele werden mit der "Wettbewerbsordnung" verfolgt. Das eine ist, dass nicht eine kleine Minderheit, sondern alle Bürger über den Preismechanismus die Wirtschaft lenken können. Die einzige Wirtschaftsordnung, in der das möglich ist, ist die des "vollständigen Wettbewerbes". Sie ist nur realisierbar, wenn allen Marktteilnehmern die Möglichkeit genommen wird, die Spielregeln des Marktes zu verändern. Der Staat muss deshalb durch einen entsprechenden Rechtsrahmen die Marktform – d.h. die Spielregeln, in denen gewirtschaftet wird – vorgeben. Die Herstellung einer Wettbewerbsordnung ist, wie er 1947 in seinem Gutachten zur Dekonzentration schreibt, demokratisch notwendig, "weil in ihr durch den Konsumenten, d.h. durch das Volk, in alltäglicher Abstimmung der Wirtschaftsprozess – durch die Preisbildung hindurch – gelenkt wird." (W. Eucken, "Konzernentflechtung und Kartellauflösung").

Das zweite gleichwichtige Ziel ist es, ein Wirtschaftssystem zu schaffen, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Staat nicht wie bisher gefährdet, sondern im Gegenteil ermöglicht. Der vollständige Wettbewerb ist über die Wirtschaft hinaus ein "Entmachtungsinstrument" (Franz Böhm). Es geht um die "Interdependenz der Ordnungen", den Zusammenhang von wirtschaftliche, staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung. Eucken sah die permanente Gefahr der Transformation des demokratischen Rechtsstaates in einen "Wirtschaftsstaat". Ordnungspolitik ist deshalb eine konsequente Weiterführung der klassischen staatlichen Gewaltenteilung auf das Gebiet wirtschaftlicher Macht im Sinne einer die gesamte Gesellschaft umfassenden Machtminimierung.
"Die von uns vertretene Wettbewerbsordnung ist von den beiden genannten Wirtschaftsordnungen (Planwirtschaft und 'freie Wirtschaft') gleich weit entfernt", erklären Eucken und seine Freunde im Vorwort für den ersten band des Jahrbuches ORDO. Eucken erklärt: "Es genügt auch nicht etwa, Kartelle zu verbieten. Das Prinzip ist nicht in erster Linie negativ. Vielmehr ist eine positive Wirtschaftsverfassungspolitik notwendig." (W. Eucken, "Grundsätze der Wirtschaftspolitik", S. 255). das Scheitern der Antitrustpolitik in den USA führt er darauf zurück, dass im Wettbewerbsrecht Machtkonzentrationen bekämpft werden sollten, die durch die übrige Politik begünstigt wurden. Deshalb fordert Eucken eine grundlegende Revision sämtlicher für Wirtschaftsmacht relevanten Rechtsgebiete: vom Patentrecht über das Aktien- und Gesellschaftsrecht bis zur rechtlichen Realisierung von Verantwortung durch konsequente Haftung. Im gesamten Rechtssystem sollen die Weichen umgestellt werden: Statt die Bildung von Machtkonzentrationen zu dulden, zu ermöglichen und zu subventionieren, sollen sie im Gegenteil desubventioniert, benachteiligt und delegitimiert werden.

Der Einstieg in die Wettbewerbsordnung ist nur dann möglich, wenn nicht beim Start mit Unternehmen begonnen wird, die auf Grund ihrer Größe von vorne herein ökonomische und demokratische Freiheit verhindern. Dieses Transformationsproblem ist Gegenstand von Eucken-Gutachten. (...)
Eucken forderte zum Beispiel 1947 in seinem Gutachten "Konzernentflechtung und Kartellauflösung" als Sofortmaßnahme, dass alle Konzernbildungen, die während der NS-Zeit eingeleitet und umgesetzt wurden, umgehend aufgelöst werden. Das sollte gelten, "auch wenn aus diesen Verflechtungen keine monopolistische Machtstellung entstand."

In einer zweiten Stufe sollte ein allgemeines Gesetz gegen Wirtschaftsmacht in Kraft treten: "Kartelle, Syndikate usw. sind zu verbieten und als rechtsunwirksam zu erklären, Konzerne, Trusts und monopolistische Einzelunternehmen sind zu entflechten oder aufzulösen, soweit nicht technische oder volkswirtschaftliche Sachverhalte eine solche Entflechtung oder Auflösung unmöglich machen." Betroffen von dem Gesetz zur Verhinderung und Auflösung von Wirtschaftsmacht sollten alle Unternehmen sein, "die in der Lage sind, Märkte in einer Weise zu beeinflussen, wie es im Falle des vollständigen Wettbewerbes nicht möglich wäre."
Da ein einzelnes Land, das sich für eine Ordnungspolitik des Leistungswettbewerbes entschieden hat, nicht die Macht hat, ausländische Großunternehmen zu entflechten, ist als weitere Startvoraussetzung Notwendigkeit, dass "das Eindringen internationaler Konzerne vom Osten und vom Westen zum Stehen kommt und Rückgängig gemacht wird."

Diese Forderung Euckens steht im völligen Gegensatz zu der heute weltweit verfolgten Politik, multinationale Unternehmen durch direkte und indirekte Subventionen ins Land zu locken.. Im Gegensatz zu der heute gängigen Vorstellung, Oligopole und massive Marktmacht seien auf nationaler Ebene im Dienst der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hinzunehmen, argumentierte Eucken genau umgekehrt. Weltmarktfähigkeit im Sinne einer wettbewerbsgelenkten und gerechten Weltwirtschaft wird nach Eucken durch mächtige Konzerne verhindert. Das Entflechtungskonzept traf nicht nur ausländische, sondern genauso alle inländischen Großunternehmen. Sie haben bereits damals zu einem wesentlichen Teil, wie zum Beispiel die IG Farben (Hoechst, Bayer, BASF) und die Deutsche Bank, über ein Netz weltweiter Auslandsbeteiligungen verfügt.

Wirtschaftspolitik war für Eucken auch Friedenspolitik: "Die Verknüpfung mit dem Weltmarkt ist die beste wirtschaftliche Garantie des Friedens" (W. Eucken, "Konzernentflechtung und Kartellauflösung"). Die Weltmarktfeindlichkeit, die heute viele Kritiker der "Globalisierung" vertreten, lehnte er ab. So sehr Eucken für eine internationale Wettbewerbsordnung eintrat, so wichtig war es ihm zu zeigen, dass es auch für ein einzelnes ökonomisch schwächeres Land möglich ist, unter vermachteten Weltmarktverhältnissen auf nationaler Ebene mit einer Wettbewerbsordnung zu beginnen.

Einerseits trat er für die Streichung aller wirtschaftsnationalistischen Maßnahmen wie Subventionen, Aussenhandelsmonopole oder Einfuhrkontingente ein. Andererseits schlug er eine Marktmachtzutrittsschranke vor, die internationalen Großunternehmen die Niederlassungsfreiheit entzieht. Dadurch werden zugleich Investitionen von ausländischen Klein- und Mittelbetrieben angezogen.

Gleichzeitig forderte er im Inland nicht nur die "Konzernentflechtung und Kartellauflösung" und den Verzicht auf jede Begünstigung der Wirtschaftskonzentration, sondern auch die systematische Bevorzugung wettbewerbsgerechter Unternehmensgrößen (Klein- und Mittelbetriebe) in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik (von der Steuerpolitik über den Zugang zu Ressourcen bis zur Verteilung öffentlicher Aufträge).

In Bezug auf den Binnenmarkt wie auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen legte Eucken also die gleichen Maßstäbe an. Entscheidet sich ein Land, "seine" Konzerne zu entflechten, muss es nach dem Nichtdiskriminierungsprinzip auch das recht haben, Konzernen, die von "aussen" kommen, den Marktzutritt zu verweigern. Durch dieses Grundprinzip ist es einem einzelnen Land möglich, sowohl unter vermachteten Weltmarktverhältnissen einen machtminimierten Inlandsmarkt mit Weltmarktöffnung zu entwickeln als auch nach außen Anreize für eine gerechtere und freiere Weltwirtschaft zu geben.

Walter Euckens Konzept steht implizit in der Tradition des fast vergessenen radikalen Liberalismus, zu der auch die US-amerikanische Anticharter- und Antimonopolbewegung des neunzehnten Jahrhunderts gehören. Eucken stand auch in seiner Zeit mit seinen ordoliberalen Kollegen nicht ganz allein. Zum Beispiel vertrat auch Henry Simons ("A Positive Programm for Laissez Faire", University of Chicago Press 1934) in der gleichen Zeit eine Wirtschaftspolitik der Machtminimierung. Eucken hat die Idee einer menschenrechtlichen Gesellschaft, wie sie in der Aufklärung und in den großen bürgerlichen Revolutionen entstanden ist, mit dem Instrumentarium der modernen Wirtschaftswissenschaften konsequent auf die Verhältnisse moderner Industriegesellschaften angewendet. ×

 

Ein Beitrag zur sozialliberalen Programmdebatte – 3. Die Aktualität der Ordnungspolitik
von Walter Oswalt


Die weltweite Armut, die ökologische Zerstörung und die Krise der Demokratien in der Globalisierung zeigen die Aktualität der Euckenschen Wirtschaftsverfassung. So verblüffend die Feststellung wirken mag: Eucken ist im Gegensatz zu den meisten heute lebenden Ökonomen ein Ökonom der Globalisierung. Der größte Teil der Ökonomen ist heute nicht in der Lage, auf die Grundprobleme im Zeitalter der Globalisierung fruchtbare Antworten zu geben. Fixiert auf die Wirtschaft als isoliertes System, ausgerichtet auf die Ökonomisierung immer größerer Bereiche des Lebens, ignorieren sie, was im Grunde jeder weiß: Wirtschaftsmacht wird immer stärker zur politischen Macht und untergräbt dadurch die Verfassung der demokratischen Rechtsstaaten. Dass Wirtschaftsmacht Freiheit und Demokratie bedroht, ist das Schlüsselproblem der Globalisierung. Es wurde von Eucken bereits als das Grundproblem der Wirtschaftsverfassung erkannt. So hat Eucken, ungewöhnlich für einen Ökonomen, die Begründung für die "Wettbewerbsordnung" in seinem Gutachten "Konzernentflechtung und Kartellauflösung" nicht etwa mit dem Argument der wirtschaftlichen Effizienz eingeleitet; stattdessen schrieb er: "Die Wettbewerbsordnung ist eine demokratische und friedliche... Friedlich ist die Wettbewerbsordnung, weil es hier an Machtzusammenballungen fehlt, die Wirtschaft also entmachtet wird..." (W. Eucken, "Konzernentflechtung und Kartellauflösung").

Das, was heute als aber als wachsender Leistungswettbewerb auf globalisierten Märkten gefeiert oder gefürchtet wird, erweist sich, mit dem ordnungstheoretischen Instrumentarium betrachtet, als Weg in eine Art weltweiten Neofeudalismus. Der Markt ist für die meisten Weltbürger unfrei. Nicht freie Bürger (ob Konsumenten oder selbständige Unternehmer), sondern ein Geflecht von politischer und wirtschaftlicher Macht entscheidet nicht nur über einen großen Teil dessen, was auf den Märkten angeboten wird, sondern Großunternehmen setzen die Regeln der Märkte. Konzerne treten an die Stelle von Demokratien. Zum Beispiel die Europäische Union: Ein wichtiger teil der exekutiven und legislativen Macht liegt in der EU von vorne herein in der Hand der Großindustrie. So wirken die europäischen Konzerne nicht von außen auf die EU-Institutionen ein, sie sind in den vielen EU-Gremien, die Entscheidungen vorbereiten, selbst stark vertreten: So wurden aus ganz Europa Vertreter der nationalen Automobilindustrien in die "Motor-Vehicles-Emmission-Group" delegiert, als es darum ging, neue Abgasemissionswerte festzulegen. Darüber hinaus gibt es auf der EU-Ebene Normungsgremien. Es handelt sich dabei um außerkonstitutionelle Quasilegislativen, die Grenzwerte und andere Standards mit Hilfe von "Fachleuten" aus der Großindustrie festlegen. Multinationale Konzerne entscheiden auf diesem Weg über die Lebensbedingungen von dreihundertfünfzig Millionen Europäern. Indem sie normierende Rahmenbedingungen festlegen, bestimmen sie wesentlich darüber, was wir essen, unter welchen Bedingungen wir wohnen und arbeiten. Sie entscheiden über unsere Gesundheit und über die Zukunft der Pflanzen und Tiere, Wasser, Luft und Klima. Alle Verfassungsinstitutionen, ob Gerichte, Exekutive oder Parlamente, werden auf diese Weise demokratisch und rechtsstaatlich außer Kraft gesetzt und umfunktioniert. Der Korporatismus bleibt nicht auf der europäischen Ebene stehen, er wird zunehmend global. Ein Beispiel dafür ist GBDE (Global Business Dialogue on E-Commerce), ein Zusammenschluss von bisher mehr als hundert Großunternehmen wie AOL, IBM, Time Warner, Bertelsmann und Daimler-Chrysler. Dieser "nach den Vereinten Nationen globalste Club der Welt" (Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff) beansprucht, an Stelle der Demokratien Regeln für das Internet zu bestimmen.

Euckens Ordnungspolitik zeigt, dass wir diese Zerstörung einer menschenrechtlichen Verfassungsordnung nicht resignativ als Sieg des "Neoliberalismus" beklagen sollten, sondern als radikale Liberale bekämpfen können. Ein für alle Bürger freier Markt und eine handlungsfähige Demokratie – die große Idee der ersten Liberalen in der französischen, englischen und US-amerikanischen Revolution – ist realisierbar.

Es ist möglich, sich auf die liberalen Grundprinzipien neu zu besinnen, anstatt sie stillschweigend aufzugeben. Wir kennen die urliberale Erkenntnis: Demokratie setzt voraus, dass es keine feudalen oder quasifeudalistischen Zwischen- und Nebengewalten gibt. Das Machtmonopol des Staates darf nicht in Frage gestellt werden (z.B. durch Privatarmeen). Organisationen, die die Freiheit mit Gewalt zerstören, dürfen deshalb vom Staat nicht – wie es heute noch in vielen demokratisch unterentwickelten Ländern üblich ist – geduldet oder gar stillschweigend gefördert werden. Die Demokratien müssen sie aktiv bekämpfen, weil die Demokratien sonst bald keine Demokratien mehr sind. Bis hierhin gibt es einen Verfassungskonsens in den modernen Demokratien. Mit Hilfe der Ordnungspolitik kann er erweitert und auf andere im Zeitalter der Globalisierung besonders freiheitsgefährdende Organisationen ausgedehnt werden: Große Medienkonzerne, wie Time-Warner, Kirch, Berlusconi oder Bertelsmann können die Meinungsfreiheit einschränken, ohne dass es staatliche Zensur gibt. Finanzkonzerne wie Deutsche Bank- Bankers' Trust können bereits aufgrund ihrer Finanzkraft Verkehrs-, Umwelt- und selbst Außenpolitik betreiben. Deshalb können wir mit Eucken folgern: "Die besonderen Entstehungs- und Daseinsvoraussetzungen von Konzernen sollten beseitigt werden" (W. Eucken, "Industrielle Konzentration"). Dies gilt nicht nur, weil sie einen für alle Bürger freien Markt verhindern, sondern auch weil sie an sich mit einer freiheitlichen Konstitution unvereinbar sind.

Eucken wird heute sowohl von neoliberalen Ökonomen wie von sozialdemokratischen Politikern beansprucht. Doch es zeigt sich, dass die Euckensche Position so in doppelter Weise missbraucht und missverstanden wird. "Mehr oder weniger Staatstätigkeit" – stellte Eucken fest – "diese Frage geht am Wesentlichen vorbei. Es handelt sich nicht um ein quantitatives, sondern um ein qualitatives Problem" (W. Eucken, "Grundsätze der Wirtschaftspolitik", Tübingen 1990). Die Verhinderung von Marktmacht ist keine spezielle, zusätzliche Form des Staatsinterventionismus: Ordnungspolitik bedeutet zu aller erst, dass der Staat in allen Bereichen den konzernfreundlichen Interventionismus unterläßt, mit dem die großen Machtkonzentrationen erst entstehen und bestehen können (vom Patent- über das Steuer- bis zum Markenrecht). Ordnungspolitik heißt, dass der Staat den Rahmen setzt, innerhalb dessen die Individuen erst frei handeln können. Deshalb ist entscheidend, was Eucken am Ende seiner Londoner Vorträge 1950 forderte: "State planning of forms – Yes; state planning and control of the economic process – No! The essential thing is to recognize the difference between form and process, and to act accordingly." (W. Eucken, "This Unsuccessful Age or The Pains of Economic Progress", London 1951).

Zuerst brauchen wir eine machtminimierte Wirtschaftsverfassung, um auf den Märkten und in der Gesellschaft im Ganzen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Darüber hinaus kann die Euckensche Ordnungspolitik aber auch helfen, um Reformpolitiken der einzelnen Sachfragen – Arbeitslosigkeit, ökologische Zerstörung, soziale und kulturelle Verarmung voranzubringen.

Es gibt z.B. einen engen Zusammenhang von Ordnungspolitik und "nachhaltiger Entwicklung". Eucken forderte bereits in seinen 1951 erschienenen "Grundsätze der Wirtschaftspolitik" Produktionsverbote bei naturzerstörender oder gesundheitsgefährlicher Produktion. Das Prinzip, dass der Staat den Rahmen gibt, in dem es den Bürgern erst möglich wird, frei zu handeln, gilt nicht nur für die Regeln des Marktes, sondern auch für seine materielle Basis.

In vieler Hinsicht ist die Wende zu ökologisch verträglichem Wirtschaften nur auf der Basis einer Wettbewerbsordnung möglich. Zu ihr gehört beispielsweise das von Eucken geforderte Prinzip konsequenter Haftung. Würde es heute folgerichtig angewendet, müssten heute wahrscheinlich viele der größten Unternehmen der Welt den Konkurs anmelden. Alleine die Haftung für die Zerstörung des Weltklimas würde eine folgenreiche ökonomische Wahrheit zum Ausdruck bringen: Durch den von ihnen angerichteten ökologischen Schaden erwiesen sich die Unternehmen wie General Motors oder Shell bei der heutigen und zukünftigen Weltbevölkerung als so verschuldet, dass sie nicht weiterexistieren könnten. Die ökologische Ordnungspolitik könnte hier an die jüngste Rechtsprechung in den USA bei der Haftung der Zigarettenindustrie für Gesundheitsschäden anknüpfen.

Euckens Ordnungspolitik ist durch die Entwicklung der industriellen Produktionsweisen und den Veränderungen in der Managementpraxis heute technisch und wirtschaftlich leichter und konsequenter umsetzbar als noch vor fünfzig Jahren. So läßt sich heute bei strikter Trennung von Netz (öffentlich-rechtlich) und Produktion (privatwirtschaftlich) mit den Mitteln der modernen Mikroelektronik, der Solar-, Windtechnologie und Kraft-Wärme-Kopplungstechnik in der Elektrizitätswirtschaft vollständiger Wettbewerb ohne Energieversorgungskonzerne ermöglichen.

Während vor zwanzig Jahren fast alle Konzerne noch intern wie eine statische Planwirtschaft organisiert waren, hat die Modernisierung der Macht im Zuge der Globalisierung die innere Aufteilung der sprunghaft wachsenden Großunternehmen in kleinere Einheiten vorangebracht. Diese innere Dezentralisierung ist heute eine Grundbedingung dafür, dass Machtgebilde als solche weiter wachsen können, ohne an ihrer inneren Ineffizienz zusammenbrechen zu müssen. Unter den von Eucken geforderten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen könnte die globale Konzentrationswelle nicht nur gestoppt, sondern umgedreht werden. Es würde einen Trend zur Dekonzentration entstehen. Es wäre dann profitabel, die großen Kapitalgesellschaften nicht nur arbeitsorganisatorisch, sondern tatsächlich in auch kapitalmäßig vollständig unabhängige kleine und mittlere Unternehmen aufzuspalten. Der bisher durch konzentrationsfördernde Rahmenbedingungen "künstlich" zusammengehaltene Konzernverbund von Gesellschaften, Betriebsstätten und Profitcentern könnte sich auflösen, wenn die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ein machtminimierendes Anreizsystem darstellen würden.

Wie groß die technischen und ökonomischen Chancen für eine Ordnungspolitik machtminimierter Märkte heute sind, zeigt sich an den Anstrengungen, die die sogenannte "neoliberale" Wirtschaftspolitik unternehmen muss, um unter neuen technischen und ökonomischen Verhältnissen Machtkonzentrationen zu erhalten. So hat an sich der Trend zur geringeren Bedeutung von Rohstoffen und zur wachsenden Bedeutung von Wissen für die Produktion prinzipiell einen entmachtenden Effekt. Die großen Machtkonzentrationen des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts sind zu einem großen Teil durch die ungleiche Verfügung über begrenzte Rohstoffe entstanden (z.B. Mineralölkonzerne). Wissen läßt sich dagegen verbreiten, ohne dass es deshalb knapp werden könnte. Wissen kann nur sehr schwer monopolisiert werden. Um diese befreiende Wirkung des Informationszeitalters auf den Märkten zu verhindern, wird auf Druck der Wirtschaftslobbies das Patent-, Marken- und Urheberrecht heute extensiv machtfreundlich weiterentwickelt. Wissen wird künstlich monopolisiert, indem die Nutzung von alten Formen des Wissens (z.B. das über Jahrtausende alte Kulturpflanzenarten), wie die von neuen Formen des kulturellen und technischen Wissens (z.B. Software, Geschäftsideen im Internet) durch den Staat neu zu neomerkantilistischen Sonderprivilegien gemacht werden.

Eucken forderte dagegen, den Patentschutz zurückzudrängen. Das ist gerade bei neuen Technologien der Informationsgesellschaft eine erstaunlich einfach lösbare Aufgabe. Viele staatliche Interventionen müssten einfach eingestellt werden, um den Fluss der Information freien Lauf und kleinen Unternehmen neue Chancen zu lassen. Ein Großunternehmen wie Microsoft wäre nie entstanden, wenn der Staat nicht Patent- und Urheberrecht gegen den freien Tausch von des Wissens durchgesetzt hätte. Würde der Staat den Schutz des Monopolismus beenden, könnte man Gesetze, Staatsanwälte, Polizei und Richter einsparen und bräuchte nur selten eine Antitrustbehörde. Microsoft wäre bestenfalls ein mittelständisches Unternehmen geworden. Hätte der Staat seine Macht nicht für die Konzerne eingesetzt, MS-Windows wäre längst öffentliches Eigentum geworden, das jeder innovativ weiterentwickeln und untereinander austauschen könnte.

Das gleiche gilt für die hochartifiziellen Geld- und Kapitalmärkte. Gerade sie sind auf staatliche Regelungen und Infrastrukturen angewiesen, ohne die sie keine Sekunde existieren könnten. So geben die Staaten durch niedrige und lückenhafte Mindestreserveregelungen den Finanzkonzernen staatenähnliche macht, indem sie es ihnen ermöglichen, Geld in Form von Buchgeld zu produzieren. Hier liegt heute eine Ursache für die strukturelle Instabilität der Finanzmärkte. Eucken hat diese Gefahren bereits 1946 im Banken-Gutachten erkannt und forderte, dass klassisch liberal die Geldproduktion ausschließlich Aufgabe der Staaten sein soll (100% Reservepflicht). Die Missachtung liberaler Grundprinzipien zeigt sich auch bei den Kapitalmärkten. Die meisten privaten Aktienbesitzer sind heute keine echten Kapitalisten. Durch die bestehenden staatlichen Rahmenbedingungen geben sie ihre Ersparnisse zunehmend "institutionellen Anlegern", welche sie wiederum zum großen Teil auf Sekundär- und Tertiärmärkten einsetzen. Eine liberale Ordnungspolitik müsste dagegen das direkte Investieren und Deinvestieren auf den Primärmärkten für Unternehmensbeteiligung ermöglichen und erleichtern (vor allem für voll haftende Kapitalisten), das indirekte, vor allem das auf den Sekundär- und erst recht Tertiärmärkten (Derivate) dagegen erschweren.

Ordnungspolitik besteht darin, die Chancen der Globalisierung im Sinne der Freiheit aller Bürger zu nutzen: Statt die Monopolisierung von Leben, Kultur und Wirtschaft voranzutreiben können wir ihr entgegenwirken, um Vielfalt, Individualität und Selbständigkeit zu ermöglichen. Die Botschaft Walter Euckens ist, dass Wirtschaftsmacht als ein Produkt wirtschaftspolitischen Handelns auch durch Wirtschaftspolitik zurückgedrängt und beseitigt werden kann. ×