ein neues wahlrecht braucht das Land

GEFAHR IM VERZUG

Die "Großparteien" scheinen sich im "Österreich-Konvent" einig zu sein. Nur kein Machtverlust heisst die Parole. Das "Volk" soll weiterhin nicht mitreden... Der adäquate Maulkorb ist das Mehrheitswahlrecht.


FÜR EIN
DEMOKRATISCHES
WAHLRECHT!

>>KEIN mehrheitswahlrecht<<

>> Bürgerinitiative für ein demokratisches Wahlrecht

>> Demokratiereform: Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst abgeschafft
ein Appell von Bharat-Johannes Kulamarva (aus dem
sozialliberalen
momentum)

>> Österreich-Konvent
(wenig Innovation, aber viel konservative Realpolitik)

>> Wahlrecht in ausgewählten Ländern
(aus: wahlrecht.de)

>> Wahlrecht in der Theorie
(aus: wahlrecht.de)

DIE SOZIALLIBERALEN – JEDE STIMME ZÄHLT!

Die Sozialliberalen ..:: SOL ::.. treten dafür ein, die Nationalrats-Wahlordnung so zu ändern, daß die Stimmen von WählerInnen für Kleinparteien zählen und nicht mehr an die "Wahlsieger" als "Hinterbänklermandate" verschwendet werden. WIR ÖSTERREICHERiNNEN sind demokratiepolitisch "mündig" genug, ohne Hilfe von SPÖ und ÖVP darüber zu entscheiden, wer in UNSEREM Namen in UNSEREM Parlament spricht.

Nach der geltenden Nationalrats-Wahlordnung werden derzeit die Stimmen von WählerInnen kleiner Parteien, die den Einzug in den Nationalrat aufgrund der Mandats-bzw. Prozentklausel nicht schaffen, bei der Verteilung der Mandate im Nationalrat nicht berücksichtigt. Dies ist unserer Ansicht nach ein Bruch des in Art 26 Abs 1 B-VG festgelegten Grundsatzes des "gleichen" Wahlrechtes.

Zur Zeit wäre es nach österreichischem Wahlrecht denkbar, daß eine Minderheit über die Zusammensetzung des Nationalrates entscheidet, wenn die Mehrheit der Wähler kleine Parteien wählen würde, welche die erforderlichen Mindestlimits für einen Einzug in den Nationalrat nicht schaffen. Dies ist zwar unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen unwahrscheinlich, aber langfristig keinesfalls undenkbar. Ein Extremfall ist Kärnten: Dort hat der VfGH bis heute nichts gegen die 10% Hürde für den Kärntner Landtag unternommen!

Ein Wahlrecht, dass
Wahlergebnisse verzerrt, ist ungerecht und soll rasch saniert werden. Das derzeit geltende Wahlrecht mit durch nichts zu rechtfertigenden "Argumenten" hinsichtlich prozentueller Hürden (4% bis 10%) verzerrt den WählerInnenwillen. Kleinparteien, deren Einzug in den Nationalrat nicht erwartet wird, werden aus Angst vor einer "Vergeudung" ihrer Stimme von einem Teil der potentiellen WählerInnen nicht gewählt.

Dem B-VG könnte durch die Einführung einer Zweitstimme oder durch die Möglichkeit einer persönlichen Reihung der Parteien am Stimmzettel auf einfache Art und Weise entsprochen werden, ohne Mandats- und Prozentklausel als Schutz vor einer Zersplitterung des Nationalrates in Kleinstfraktionen in Frage stellen zu müssen. Die Zweitstimme käme dann zum Einsatz, wenn die erstgereihte Partei den (prozentuell definierten) Sprung ins Parlament nicht schafft. Die Entscheidung über den Einzug ins Parlament erfolgte ausschließlich über die erste Zählung. Wenn klar ist welche Parteien die Mindestlimits erfüllt haben, werden die Zweitstimmen der WählerInnen von nicht im Parlament vertretenen Parteien den Parlamentsparteien - entsprechend dem WählerInnenwillen (d.h. NICHT nach dem Ermittlungsverfahren nach d'Hondt) zugewiesen.

In Ausnahmefällen könnte auch die zweite gewählte Partei den Einzug ins Parlament verfehlen, und damit die Stimme wieder verloren gehen. Die so verbliebenen "Reststimmen", die gar keiner Parlamentspartei zukommen, wären nach dem d'Hondtschen System zu verteilen.

Vollständiger und nicht wesentlich aufwändiger wäre die Reihung wahlwerbender Parteien durch die WählerInnnen. In einer ersten Zählung würden, analog zum System der Zweitstimme, nur die ersten Ränge gezählt. So werden die Parteien ermittelt, die in den Nationalrat einziehen. In einer zweiten Zählung werden die Stimmen für jene Parteien, welche die Mindestlimits nicht erreicht haben, den Parlamentsparteien zugeteilt. Das heisst, dass die Stimme für die am Stimmzettel bestgereihte Parlamentspartei (gemäß der ersten Auszählung) zählt.